Die Verkäufer Steuerpflicht

Die Verkäufer Steuerpflicht


Plus Valia Steuern

Verkäufer sind in der Regel verantwortlich für die Zahlung der Plus Valia-Steuer. Manchmal könnte dies ausgehandelt werden, um vom Käufer bezahlt zu werden. Diese Steuer wird vom örtlichen Rathaus festgesetzt und basiert auf der Erhöhung des Wertes des Grundstücks (nicht des Eigentums) ab dem Datum, an dem der Eigentümer die Immobilie zum Zeitpunkt des gegenwärtigen Verkaufs erwarb.

Kapitalgewinnsteuer

Der Verkäufer ist für die Zahlung seiner Kapitalertragsteuer verantwortlich (Impuesto sobre Incremento de Patrimonio de la Venta de Bien Inmeuble). Diese Steuer wurde vor einigen Jahren von 19% auf 21% erhöht und basiert auf der Wertsteigerung der Immobilie vom Kaufdatum bis zum Verkaufsdatum. Alle Kosten, die mit dem Kauf und Verkauf der Immobilie verbunden sind, können abgezogen werden, solange der Verkäufer offizielle Belege mit bezahlter IVA (MwSt.) Vorlegen kann. Daher können alle Kaufsteuern, Notarkosten, Anwaltskosten (Anwalt, etc) abgezogen werden.

Einwohner sind von der Kapitalertragssteuer befreit:

  • Wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Jahren in der Immobilie wohnen und diese verkaufen, sind die Gewinne von der Kapitalertragsteuer befreit, auch wenn Sie keine neue Immobilie kaufen.
  • Wenn es sich bei der Immobilie um einen Hauptwohnsitz handelt und der Nettoverkaufserlös innerhalb von zwei Jahren in den Kauf eines anderen neuen Hauses reinvestiert wird.

In beiden Fällen müssen Sie nachweisen können, dass Sie in Spanien steuerpflichtig sind.

Retention Fee - Beim Verkauf von Immobilien in Spanien

Wenn der Verkäufer ein Nichtansässiger ist, ist es wichtig zu wissen, dass der Käufer verpflichtet ist, 3% des Kaufpreises einzubehalten und diesen Betrag direkt an die spanischen Steuerbehörden zu zahlen. Wenn die fällige Steuer höher ist als der einbehaltene Betrag von 3%, wird in Spanien eine weitere Steuer fällig. Der Verkäufer muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf eine spanische Steuererklärung für die Transaktion einreichen.

Die Einbehaltung der 3% des Verkaufspreises durch die Käufer Laywer, ist ein Weg, um sicherzustellen, dass die Kapitalgewinnsteuer (CGT) vom Verkäufer bezahlt wird, um zu verhindern, dass sie das Geld nehmen und ihre Steuerrechnung in Spanien nicht bezahlen.

Wenn eine Person nicht in Spanien ansässig ist, können Steuern auch in dem Land, in dem sie ansässig sind, fällig werden, vorbehaltlich der Befreiung von einem Doppelbesteuerungsabkommen.

Realty2Go verfügt über aktuelle Kenntnisse der aktuellen Gesetze und der Steuerpflicht. Wir beraten gerne jeden Käufer oder Verkäufer, der seine Immobilie bei uns kauft oder verkauft.