Der Verkaufsprozess

Der Verkaufsprozess


Die Hausbewertung

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Haus von Anfang an richtig bewerten. Neue Angebote erhalten viel Aufmerksamkeit. Wenn Ihr Haus während der anfänglichen Marketingkampagne überteuert ist, werden Sie viele qualifizierte Käufer zu konkurrierenden Eigenschaften verlieren. Ihre Immobilie wird in den ersten zwei Wochen auf dem Markt die meiste Aufmerksamkeit erhalten.

Verkaufsvereinbarung
Sobald wir den Verkaufspreis für Ihr Haus ermittelt haben, müssen wir den Kaufvertrag vorbereiten. Diese Vereinbarung beinhaltet, wenn es sich um einen exklusiven oder nicht exklusiven Verkauf handelt, den Provisionssatz und andere relevante Details, um uns zu ermöglichen, Ihr Haus am besten an potentielle Käufer zu vermarkten.

Vorbereitung für uns, um Ihr Zuhause zu sehen 
Wir planen eine Zeit für Sie, um Ihr Zuhause zu besuchen, um Fotos für Print, Online und in einigen Fällen für ein interaktives Video zu machen.

Immobilienmarketing
Kein anderer Agent ist besser gerüstet, um Ihre Immobilie zu vermarkten als Realty2Go-Tera. Ihr Angebot wird auf vielen Websites, Immobilienportalen und Printmedien angeboten. Alle Marketing-Kampagnen sind mit professionellen Fotografie, Broschüren und virtuellen Online-Touren abgeschlossen.

Retention Tax für einen ausländischen Anbieter

Bis zum 1. Januar 2007 mussten alle Käufer spanischer Immobilien von gebietsfremden Eigentümern 5% des Gesamtkaufpreises einbehalten und an die spanischen Steuerbehörden aufgrund der Steuerpflicht des ausländischen Steuerpflichtigen abführen. Das neue Gesetz hat diese Zurückhaltung auf 3% reduziert. Nichtansässige Verkäufer und Personen, die von gebietsfremden Eigentümern kaufen, müssen sich daran erinnern, dass sie diesen Vorbehalt geltend machen müssen und den Steuerbehörden das Steuerformular 211 melden müssen. Wenn sie dies nicht tun, können die Steuerbehörden den Vorbehalt erheben zum Eigentum selbst.

Als Verkäufer müssen Sie nach Abschluss des Verkaufs Ihr Kapitalgewinnsteuerformular 212 unter Angabe des zu zahlenden Kapitalgewinns innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf einreichen. Sollte dieser Betrag die 3% Anzahlung überschreiten, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der Differenz, oder alternativ, wenn die Kapitalertragsteuer höher ist, müssen Sie die Differenz innerhalb der 30 Tage bezahlen.